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Todesfall: Was in den ersten Wochen zu tun ist

Wenn ein Mensch stirbt, fühlt sich alles auf einmal dringend an. Das ist es meistens nicht. In den ersten Tagen übernimmt in Deutschland fast immer der Bestatter die wichtigsten Formalitäten, von der Anzeige beim Standesamt bis zu den vielen Formularen, die dazugehören. Sie müssen jetzt kaum etwas allein regeln.

Der eigentliche Papierkram kommt später, in den Wochen zwei bis acht. Dann geht es um Erbschein, Nachlassgericht, Konten, Verträge, Renten und einen ganzen Stapel Fristen. Dieser Ratgeber ordnet diese Wochen für Sie. In vier ruhigen Phasen zeigt er, was zu tun ist, wo Sie es tun und bis wann. So versäumen Sie nichts Wichtiges und behalten den Kopf frei für das, was in diesen Tagen wirklich zählt.

Eine Sache noch, damit sie von Anfang an klar ist: Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, wo und bis wann. Wir sagen Ihnen nicht, ob sich etwas in Ihrem Fall lohnt oder wie es ausgeht. Das entscheidet immer die zuständige Stelle.

Der Überblick

Die Wochen nach einem Todesfall

Zeitachse mit vier Phasen nach einem Todesfall Von links nach rechts: die ersten Tage, Woche eins bis zwei, Woche zwei bis sechs, Monat zwei bis drei. Je Phase die Kern-Aufgaben und eine Orientierungs-Frist. Alle Fristen sind rechnerische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist jeweils die genannte Stelle. PHASE 1 Die ersten Tage sichern, suchen, nichts überstürzen 1 Bis 3. Werktag Sterbefall anzeigen meist über den Bestatter PHASE 2 Woche 1 bis 2 Das Amtliche Renten-Vorschuss, Testament, Krankenkasse, laufende Zahlungen 2 Rund 30 Tage Renten-Vorschuss beantragen Renten Service der Deutschen Post PHASE 3 Woche 2 bis 6 Die Nachlass-Weichen Erbschein, Konten, Verträge, die Frage der Ausschlagung 3 6 Wochen Ausschlagung, falls gewünscht Nachlassgericht oder Notar PHASE 4 Monat 2 bis 3 Ordnung Hinterbliebenenrente, Erbschaft- steuer, Wohnung, digitaler Nachlass 4 3 Monate Erwerb dem Finanzamt anzeigen § 30 ErbStG Zeitachse mit vier Phasen nach einem Todesfall Von oben nach unten: die ersten Tage, Woche eins bis zwei, Woche zwei bis sechs, Monat zwei bis drei. Je Phase die Kern-Aufgaben und eine Orientierungs-Frist ohne Gewähr. 1 PHASE 1 Die ersten Tage sichern, suchen, nichts überstürzen Bis 3. Werktag Sterbefall anzeigen · meist Bestatter 2 PHASE 2 Woche 1 bis 2 · Das Amtliche Renten-Vorschuss, Testament, Krankenkasse, laufende Zahlungen Rund 30 Tage Renten-Vorschuss beantragen 3 PHASE 3 Woche 2 bis 6 · Nachlass-Weichen Erbschein, Konten, Verträge, die Frage der Ausschlagung 6 Wochen Ausschlagung · Nachlassgericht/Notar 4 PHASE 4 Monat 2 bis 3 · Ordnung Hinterbliebenenrente, Erbschaftsteuer, Wohnung, digitaler Nachlass 3 Monate Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG)
Die Wochen nach einem Todesfall in vier Phasen. Die ersten Tage (sichern, suchen, nichts überstürzen; die Sterbefall-Anzeige bis zum dritten Werktag übernimmt meist der Bestatter). Woche 1 bis 2, das Amtliche (Renten-Vorschuss innerhalb eines Monats, rund 30 Tage, Testament, Krankenkasse). Woche 2 bis 6, die Nachlass-Weichen (Erbschein, Konten, Verträge, Ausschlagung binnen 6 Wochen). Monat 2 bis 3, Ordnung (Hinterbliebenenrente, Erbschaftsteuer-Anzeige binnen 3 Monaten, Wohnung, digitaler Nachlass). Die genannten Fristen sind eine rechnerische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist jeweils die zuständige Stelle. Stand: Juli 2026.

Zeitachse: Die Wochen nach einem Todesfall, vier Phasen.

  1. Phase 1, die ersten Tage: sichern, suchen, nichts überstürzen. Orientierungs-Frist: den Sterbefall bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzeigen, in der Regel übernimmt das der Bestatter.
  2. Phase 2, Woche 1 bis 2, das Amtliche: Renten-Vorschuss, Testament, Krankenkasse, laufende Zahlungen. Orientierungs-Frist: den Renten-Vorschuss innerhalb eines Monats nach dem Tod, rund 30 Tage, beim Renten Service der Deutschen Post beantragen.
  3. Phase 3, Woche 2 bis 6, die Nachlass-Weichen: Erbschein, Konten, Verträge, die Frage der Ausschlagung. Orientierungs-Frist: eine Erbschaft kann, falls gewünscht, innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis beim Nachlassgericht oder bei einem Notar ausgeschlagen werden.
  4. Phase 4, Monat 2 bis 3, Ordnung: Hinterbliebenenrente, Erbschaftsteuer-Anzeige, Wohnung, digitaler Nachlass. Orientierungs-Frist: den Erwerb innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis dem Finanzamt anzeigen, Paragraf 30 Erbschaftsteuergesetz.

Alle Fristen sind eine rechnerische Orientierung ohne Gewähr; verbindlich ist jeweils die zuständige Stelle. Stand: Juli 2026.

Was in den ersten Tagen wirklich passiert (und was der Bestatter übernimmt)

Viele Hinterbliebene haben das Gefühl, sofort eine lange Liste abarbeiten zu müssen. Tatsächlich ist die erste Phase in Deutschland gut vorgezeichnet, und ein großer Teil davon läuft über den Bestatter.

Er meldet den Sterbefall beim Standesamt an und besorgt die Sterbeurkunden. Er kennt die Bestattungsfrist Ihres Bundeslandes. Und auf Wunsch reicht er viele Formulare gleich weiter, etwa an den Renten Service. Das ist die gute Nachricht in diesen Tagen: Sie stehen nicht allein vor einer Behörde.

Was in den ersten Tagen wirklich nur die Familie tun kann, ist überschaubar:

Ein praktischer Hinweis zu den Sterbeurkunden: Rechnen Sie mit mehreren Ausfertigungen. Als Faustregel brauchen Sie eine für jede Stelle, die ein Original statt einer Kopie verlangt (typischerweise Banken und Versicherungen), und dazu eine Reserve. In der Praxis sind das oft 5 bis 10 Stück. Die erste Ausfertigung kostet je nach Bundesland meist 10 bis 15 Euro, jede weitere rund 5 bis 10 Euro. Und wenn Ihnen später doch eine fehlt, bestellen Sie beim Standesamt einfach eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister nach. Welche Dokumente Sie sonst noch brauchen, steht in unserer Todesfall-Checkliste.

Die vier Phasen im Überblick

Damit die Wochen danach nicht als ein einziger großer Berg vor Ihnen liegen, teilen wir sie in vier Phasen. So sehen Sie auf einen Blick, was jetzt dran ist und was warten kann.

  1. Die ersten Tage: sichern, suchen, nichts überstürzen.
  2. Woche 1 bis 2, das Amtliche: Renten-Vorschuss, Testament, Krankenkasse, laufende Zahlungen.
  3. Woche 2 bis 6, die Nachlass-Weichen: Erbschein, Konten, Verträge, die Frage der Ausschlagung.
  4. Monat 2 bis 3, Ordnung: Hinterbliebenenrente, Erbschaftsteuer-Anzeige, Wohnung, digitaler Nachlass.

Phase 2 · Woche 1 bis 2: das Amtliche

Jetzt beginnt der Teil, bei dem eine einzige Frist bares Geld bedeuten kann. Gehen wir ihn ruhig der Reihe nach durch.

Renten-Vorschuss: die knappe Frist, die viele nicht kennen

Bezog die verstorbene Person eine Rente, gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr: einen Vorschuss in Höhe des Dreifachen der zuletzt gezahlten Monatsrente, ausgezahlt in einer Summe. Wichtig ist hier vor allem der Zeitpunkt.

Eine Sorge können wir Ihnen dabei gleich nehmen: Die Rente der verstorbenen Person fällt nicht sofort weg. Sie läuft in aller Regel für den Sterbemonat und die drei folgenden Monate weiter (§ 102 Abs. 5 SGB VI). Der Vorschuss, um den es hier geht, bringt also kein zusätzliches Geld obendrauf. Er holt diese ohnehin laufende Rente nur schnell und in einer Summe vor, für den Fall, dass Sie das Geld jetzt für die ersten Ausgaben brauchen.

Ein späterer, förmlicher Antrag auf die Hinterbliebenenrente ist zusätzlich nötig; der Vorschuss wird darauf angerechnet. Mehr dazu in Phase 4.

Testament: abgeben, auch wenn es schwerfällt

Wer ein Testament der verstorbenen Person findet oder verwahrt, muss es beim Nachlassgericht abliefern. Das gilt für ein handschriftliches Testament genauso wie für ein notarielles, und es gilt auch dann, wenn sein Inhalt Sie enttäuscht. Zurückhalten dürfen Sie es nicht, so verständlich der Impuls manchmal wäre.

Krankenkasse und laufende Zahlungen

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet von Gesetzes wegen mit dem Tod (§ 190 SGB V). Eine Kündigung ist nicht nötig. Zeigen Sie den Tod formlos mit einer Kopie der Sterbeurkunde bei der Krankenkasse an und geben Sie die elektronische Gesundheitskarte zurück, mehr müssen Sie hier nicht tun.

Ein Punkt, den viele ältere Ratgeber bis heute falsch führen: Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Verlassen Sie sich hier also nicht auf veraltete Listen.

Phase 3 · Woche 2 bis 6: die Nachlass-Weichen

Jetzt geht es um den Nachlass selbst: um den Nachweis, wer erbt (den Erbschein), um Konten und Verträge, und um eine Frist, die besondere Aufmerksamkeit verdient.

Erbschein und Nachlassgericht

Für vieles, was jetzt kommt, brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie erben. Das ist oft der Erbschein. Manchmal genügt aber auch ein notarielles Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Gerichts. Ob und wann Sie einen Erbschein wirklich brauchen, was er kostet und wie Sie ihn beantragen, steht ausführlich in unseren beiden vertiefenden Ratgebern:

Konten und Verträge

Bank, Daueraufträge, Strom, Telefon, Abos: Vieles läuft zunächst einfach weiter und will nach und nach geordnet werden. Wie Sie die Bank informieren, was mit Daueraufträgen und Lastschriften passiert und welche Verträge wie enden, lesen Sie hier:

Die Frage der Ausschlagung: Frist, Form, Kosten

Ein Erbe kann eine Erbschaft auch ausschlagen. Das wird vor allem dann zum Thema, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte, denn wer erbt, steht grundsätzlich auch für die Schulden ein. Diese Entscheidung ist folgenreich und an eine kurze Frist gebunden. Wir nennen Ihnen die Regeln. Wir raten Ihnen aber ausdrücklich nicht, ob eine Ausschlagung in Ihrem Fall richtig ist. Das kann nur eine persönliche Beratung.

Einen praktischen Punkt können wir Ihnen dabei abnehmen: Sie müssen dafür nicht zum möglicherweise weit entfernten Nachlassgericht der verstorbenen Person reisen. Sie können die Ausschlagung auch bei dem Nachlassgericht erklären, in dessen Bezirk Sie selbst leben. Dieses leitet Ihre Erklärung an das zuständige Nachlassgericht weiter (§ 344 Abs. 7 FamFG).

Phase 4 · Monat 2 bis 3: Ordnung

Der dringlichste Teil liegt jetzt hinter Ihnen. In den nächsten Wochen geht es um das, was Ordnung schafft.

Hinterbliebenenrente (Witwen- und Witwerrente)

Hier ist die Grenze wichtig, und wir halten sie streng ein: Diese Seite sagt Ihnen, wo Sie den Antrag stellen, welche Unterlagen Sie ungefähr brauchen und welche Fristen gelten. Sie sagt Ihnen nicht, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Rente zusteht. Das darf und will nur die Deutsche Rentenversicherung oder eine registrierte Rentenberaterin oder ein registrierter Rentenberater im Einzelfall beurteilen (§ 10 RDG).

Erbschaftsteuer: die Anzeigepflicht

Ein Erwerb von Todes wegen muss dem Finanzamt angezeigt werden. Das ist zunächst nur eine Anzeige, noch keine Steuererklärung. In vielen Fällen entfällt sie sogar, nämlich dann, wenn das Erbe auf einer gerichtlich oder notariell eröffneten Verfügung beruht und das Verhältnis klar ist. Ausnahmen gelten unter anderem bei Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen.

Zur Einordnung: Für nahe Angehörige gibt es Freibeträge. Wir geben sie hier nur als allgemeine Tabelle wieder und rechnen sie ausdrücklich nicht gegen einen konkreten Nachlass auf. Ob und wie viel Steuer anfällt, klärt allein das Finanzamt oder eine steuerliche Beratung.

Rechtsgrundlage: § 15, § 16 ErbStG. Stand: Juli 2026. Allgemeine Information ohne Gewähr. Kein Bezug auf einen konkreten Nachlass. Verbindlich ist das Finanzamt.
Verhältnis zur verstorbenen PersonFreibetrag
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kind (auch Stief- und Adoptivkind)400.000 €
Enkel (Eltern noch am Leben)200.000 €
Enkel, wenn der verbindende Elternteil bereits verstorben ist400.000 €
weitere Personen der Steuerklasse I (z. B. Eltern im Erbfall)100.000 €
alle übrigen Erwerber20.000 €

Wohnung, Verträge, digitaler Nachlass

Wenn die verstorbene Person zur Miete gewohnt hat, gelten besondere, kurze Fristen, sowohl für Eintretende als auch für Erben. Wie Sie hier vorgehen, steht im Konto-und-Verträge-Ratgeber Wohnung und Verträge nach dem Todesfall.

Für den digitalen Nachlass, also E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Abos, gibt es bei den großen Anbietern eigene Wege, etwa einen Gedenkzustand oder einen benannten Nachlasskontakt.

Welche Fristen zählen wirklich?

Zur Sicherheit die wichtigsten Fristen auf einen Blick. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist jeweils die genannte Stelle.

Stand: Juli 2026.
FristBis wannWoRechtsgrundlage
Sterbefall anzeigen3. Werktag nach dem TodStandesamt (meist Bestatter)§ 28 PStG
Renten-Vorschuss (Sterbevierteljahr)ein Monat nach dem Tod (rund 30 Tage)Renten Service Deutsche Post§ 7 RentSV, § 42 SGB I
Testament abliefernunverzüglichNachlassgericht§ 2259 BGB
Erbschaft ausschlagen (falls gewünscht)6 Wochen ab Kenntnis (6 Monate Auslandsfall)Nachlassgericht oder Notar§§ 1944, 1945 BGB
Erwerb dem Finanzamt anzeigen3 Monate ab KenntnisFinanzamt§ 30 ErbStG
Hinterbliebenenrentekeine Ausschlussfrist, aber max. 12 Monate rückwirkendDeutsche Rentenversicherung§ 99 Abs. 2 SGB VI

Wer hilft im Einzelfall?

Wir empfehlen niemanden vor. Je nach Frage sind das die passenden Stellen, gleichrangig nebeneinander:

  • Rechtsantragstelle des Nachlassgerichts (Amtsgericht): nimmt Anträge und Erklärungen rund um den Nachlass kostenlos auf.
  • Notarin oder Notar: Erbnachweis, Testamentseröffnung, Beglaubigungen.
  • Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht: wenn es strittig oder kompliziert wird.
  • Deutsche Rentenversicherung und registrierte Rentenberater: verbindliche Auskunft zu Renten.
  • Finanzamt: Fragen zur Erbschaftsteuer.
  • Verbraucherzentrale: unabhängige Orientierung, teils gegen Gebühr.
  • Trauergruppen und Hospizvereine: wenn es um den Menschen geht und nicht um Papier.

Häufige Fragen

Was muss ich nach einem Todesfall zuerst tun?

Zuerst müssen Sie fast nichts allein tun. Der Bestatter meldet den Sterbefall in der Regel beim Standesamt an und besorgt die Sterbeurkunden. Ihre erste Aufgabe ist, wichtige Dokumente zu suchen und zu sichern: Testament, Versicherungen, Rentenunterlagen. Der eigentliche Papierkram beginnt erst in den Wochen danach.

Wie lange habe ich Zeit für die wichtigsten Fristen?

Das ist unterschiedlich. Der Renten-Vorschuss will innerhalb eines Monats beantragt sein (§ 7 RentSV i. V. m. § 42 SGB I), die Anzeige beim Finanzamt innerhalb von 3 Monaten (§ 30 ErbStG), eine mögliche Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB). Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist die jeweils zuständige Stelle.

Bekomme ich von der Krankenkasse ein Sterbegeld?

Nein. Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Viele veraltete Ratgeber führen diesen Punkt noch falsch.

Muss ich einen Erbschein beantragen?

Nicht immer. Manchmal genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Ob Sie in Ihrem Fall einen Erbschein brauchen, hängt von Ihren Unterlagen ab und von den Stellen, mit denen Sie zu tun haben. Mehr dazu in unserem Erbschein-Ratgeber.

Was passiert mit den Schulden der verstorbenen Person?

Wer erbt, tritt grundsätzlich auch in die Verbindlichkeiten ein. Genau dafür gibt es die Möglichkeit der Ausschlagung mit ihrer kurzen Frist. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, sagen wir bewusst nicht. Das klären Sie beim Nachlassgericht, bei einem Notar oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht.

Quellen und Vertrauen

Dieser Ratgeber beruht auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Informationen folgender Stellen: SGB VI, SGB I, RentSV, BGB, ErbStG, PStG, SGB V (gesetze-im-internet.de); Deutsche Rentenversicherung; Deutsche Post Renten Service; Verbraucherzentrale.

Fachlich geprüft von der Fachredaktion Trauerfallklartext · Stand: Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung und ersetzt sie nicht. Er sagt Ihnen, was zu tun ist, wo und bis wann, nicht, ob sich etwas in Ihrem Fall lohnt oder wie es ausgeht. Für die verbindliche Auskunft in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stelle (Nachlassgericht, Notar, Finanzamt, Rentenversicherung) oder an eine passende Beratung.