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Todesfall-Checkliste: Schritt für Schritt durch die ersten Wochen

Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach einem Todesfall nach der Zeit: was in den ersten Tagen dran ist, was in den ersten Wochen und was danach. Sie ist bewusst ruhig gehalten, denn vieles ist weniger dringend, als es sich gerade anfühlt. Und einen großen Teil der ersten Tage übernimmt ohnehin der Bestatter.

Sie können die Checkliste hier kostenlos als PDF herunterladen und ausdrucken, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.

Todesfall-Checkliste als PDF

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Die ersten Tage

  • Ärztliche Todesbescheinigung liegt vor (stellt der Arzt aus).
  • Bestatter beauftragen. Er meldet den Sterbefall meist beim Standesamt an und besorgt die Sterbeurkunden.
  • Wichtige Dokumente suchen: Testament, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen, Ausweise, Familienstammbuch, Mietvertrag, Kontounterlagen.
  • Wohnung und Wertsachen sichern, Haustiere versorgen.
  • Enge Angehörige und den Arbeitgeber der verstorbenen Person informieren.

Zur Frist: Der Sterbefall wird spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt angezeigt (§ 28 PStG, Stand Juli 2026, ohne Gewähr). In der Regel übernimmt das der Bestatter.

Woche 1 bis 2

  • Sterbeurkunden in ausreichender Zahl besorgen. Faustregel: eine für jede Stelle, die ein Original verlangt (meist Banken und Versicherungen), plus Reserve, in der Praxis oft 5 bis 10 Stück.
  • Renten-Vorschuss beantragen, wenn die verstorbene Person eine Rente bezog.
  • Testament beim Nachlassgericht abliefern, falls vorhanden.
  • Krankenkasse informieren, Karte zurückgeben.
  • Lebens- und Unfallversicherungen prüfen und melden.

Zur Frist: Der Renten-Vorschuss (Sterbevierteljahr) wird innerhalb eines Monats nach dem Tod (rund 30 Tage) beim Renten Service der Deutschen Post beantragt (§ 7 RentSV i. V. m. § 42 SGB I, Stand Juli 2026, ohne Gewähr, verbindlich ist der Renten Service).

Zur Frist: Ein Testament wird unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert (§ 2259 BGB, ohne Gewähr, verbindlich ist das Nachlassgericht).

Zur Meldung: Die Meldefrist für Lebensversicherungen steht in Ihren Versicherungsbedingungen, sie ist vertraglich und nicht gesetzlich festgelegt. Prüfen Sie die Police.

Woche 2 bis 6

  • Erbnachweis klären: Ist ein Erbschein nötig, oder genügt ein notarielles Testament? Erbschein beantragen
  • Bank informieren, Daueraufträge und Lastschriften sichten. Besteht ein Bankschließfach, verlangt der Zugriff in der Regel denselben Erbnachweis wie das Konto. Konto und Verträge
  • Bestehende Vollmachten außerhalb der Bank (etwa bei Versicherungen oder der Post) prüfen und bei Bedarf widerrufen.
  • Prüfen, ob eine Ausschlagung überhaupt ein Thema ist (nur bei möglicher Überschuldung). Kurze Frist beachten, siehe unten.
  • Verträge und Abos sichten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunkbeitrag, Mitgliedschaften).

Zur Frist: Eine Ausschlagung ist an eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis gebunden (§ 1944 BGB) und muss persönlich beim Nachlassgericht oder öffentlich beglaubigt erklärt werden (§ 1945 BGB). Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, sagen wir nicht. Verbindlich ist das Nachlassgericht. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

Monat 2 bis 3

  • Hinterbliebenenrente beantragen (Witwen- oder Witwerrente).
  • Erwerb dem Finanzamt anzeigen, sofern nicht ausnahmsweise entbehrlich.
  • Prüfen, ob für die verstorbene Person noch eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist (Erben treten als Rechtsnachfolger auch in diese Pflicht ein).
  • Mietwohnung klären (Übernahme oder Kündigung, kurze Fristen beachten).
  • Digitalen Nachlass ordnen (E-Mail, soziale Netzwerke, Abos).
  • Offene und erledigte Punkte festhalten: Was ist erledigt, was bleibt offen?

Zur Frist: Der Erwerb wird innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis dem Finanzamt angezeigt (§ 30 ErbStG). Die Hinterbliebenenrente hat keine Ausschlussfrist, wird aber höchstens 12 Monate rückwirkend geleistet (§ 99 Abs. 2 SGB VI). Beides ohne Gewähr, verbindlich sind Finanzamt und Deutsche Rentenversicherung.

Wer hilft im Einzelfall?

Wir empfehlen niemanden vor. Je nach Frage sind das die passenden Stellen, gleichrangig nebeneinander:

  • Rechtsantragstelle des Nachlassgerichts (Amtsgericht): nimmt Anträge und Erklärungen rund um den Nachlass kostenlos auf.
  • Notarin oder Notar: Erbnachweis, Testamentseröffnung, Beglaubigungen.
  • Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht: wenn es strittig oder kompliziert wird.
  • Deutsche Rentenversicherung und registrierte Rentenberater: verbindliche Auskunft zu Renten.
  • Finanzamt: Fragen zur Erbschaftsteuer.
  • Verbraucherzentrale: unabhängige Orientierung, teils gegen Gebühr.
  • Trauergruppen und Hospizvereine: wenn es um den Menschen geht und nicht um Papier.

Häufige Fragen

Gibt es die Checkliste kostenlos zum Ausdrucken?

Ja. Sie können die Todesfall-Checkliste hier ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse als PDF herunterladen und ausdrucken.

In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen?

Am besten nach der Zeit sortiert: erst sichern und suchen, dann das Amtliche in den ersten zwei Wochen (besonders der Renten-Vorschuss mit seiner knappen Frist von einem Monat), dann Erbnachweis, Konten und Verträge, danach Rente, Finanzamt und Wohnung.

Was ist am dringendsten?

Fristgebunden und schnell relevant ist vor allem der Renten-Vorschuss (rund ein Monat). Weitere kurze Fristen betreffen eine mögliche Ausschlagung (6 Wochen) und die Anzeige beim Finanzamt (3 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist die jeweils zuständige Stelle.

Quellen und Vertrauen

Dieser Ratgeber beruht auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Informationen folgender Stellen: PStG, SGB VI, SGB I, RentSV, BGB, ErbStG (gesetze-im-internet.de); Deutsche Rentenversicherung; Verbraucherzentrale.

Fachlich geprüft von der Fachredaktion Trauerfallklartext · Stand: Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung und ersetzt sie nicht. Er sagt Ihnen, was zu tun ist, wo und bis wann, nicht, ob sich etwas in Ihrem Fall lohnt oder wie es ausgeht. Für die verbindliche Auskunft in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stelle (Nachlassgericht, Notar, Finanzamt, Rentenversicherung) oder an eine passende Beratung.