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Erbschein beantragen: So gehen Sie vor

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis. Er belegt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn oft, bevor sie Ihnen Zugriff geben. Beantragen können Sie ihn beim Nachlassgericht oder bei einer Notarin oder einem Notar. Dazu geben Sie eine sogenannte eidesstattliche Versicherung ab und legen einige Unterlagen vor.

Bevor Sie loslegen, lohnt eine ruhige Vorfrage: Nicht in jedem Fall ist ein Erbschein überhaupt nötig. Manchmal genügt ein notarielles Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Gerichts. Diese Seite zeigt Ihnen beides. Sie zeigt, wann Sie einen Erbschein brauchen und wie Sie ihn Schritt für Schritt beantragen.

Wir erklären dabei das Verfahren allgemein. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Erbschein nötig ist, hängt von Ihren Unterlagen ab und entscheiden die Stellen, mit denen Sie zu tun haben.

Muss es immer ein Erbschein sein?

Nicht unbedingt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12) darf eine Bank nicht durch ihre AGB pauschal einen Erbschein verlangen, wenn sich die Erbfolge auch aus einem notariellen Testament mit Eröffnungsniederschrift ergibt. Ob Ihre konkrete Bank darauf verzichtet, entscheidet sie im Einzelfall. Fragen Sie am besten schriftlich an.

Ob in Ihrem Fall überhaupt ein Erbschein nötig ist, hängt von Ihren Unterlagen ab. Das klären verbindlich die Bank, das Nachlassgericht oder eine Rechtsberatung.

Wann brauchen Sie einen Erbschein?

Ein Erbschein wird häufig verlangt, wenn:

Wer erbt und zu welchem Anteil, ergibt sich aus dem Testament oder, wenn keines vorhanden ist, aus der gesetzlichen Erbfolge. Diese Seite berechnet keine Erbanteile. Wenn Sie unsicher sind, wer in Ihrem Fall zu welchem Teil erbt, klären Sie das mit dem Nachlassgericht, einem Notar oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht.

Wo beantragen Sie den Erbschein?

Sie haben zwei Wege, und beide führen zum selben Ergebnis:

  1. Beim Nachlassgericht. Das ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, also an dem Ort, an dem sie tatsächlich zuletzt gelebt hat (das ist meist, aber nicht immer die gemeldete Adresse). Dort stellen Sie den Antrag und geben die eidesstattliche Versicherung ab.
  2. Bei einer Notarin oder einem Notar. Der Notar nimmt Antrag und eidesstattliche Versicherung auf und leitet beides an das Nachlassgericht weiter.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Welche Papiere nötig sind, hängt davon ab, ob es ein Testament gibt und wie Sie verwandt sind. Typisch sind:

Eine geordnete Unterlagen-Übersicht für Ihren Fall bereiten wir gerade als Teil des persönlichen Fahrplans vor (siehe Hinweis am Ende der Seite).

Die eidesstattliche Versicherung

Für den Erbscheinsantrag ist in der Regel eine eidesstattliche Versicherung nötig. Mit ihr versichern Sie unter anderem, dass Ihnen nichts bekannt ist, was Ihren Angaben zur Erbfolge entgegensteht (§ 352 Abs. 3 FamFG). Sie legen sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar ab. In Ausnahmefällen kann das Nachlassgericht sie für entbehrlich erklären, wenn es sie nicht für erforderlich hält. Für die eidesstattliche Versicherung fällt eine eigene Gerichts- oder Notargebühr an. Mehr dazu im Kosten-Ratgeber.

Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Gericht und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Sind die Unterlagen vollständig und ist der Fall unstrittig, dauert es häufig einige Wochen, bis der Erbschein vorliegt. Fehlen Unterlagen, gibt es Rückfragen oder ist der Erbfall strittig, kann es deutlich länger dauern, in Einzelfällen mehrere Monate. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Wie lange es in Ihrem Fall dauert, teilt Ihnen das zuständige Nachlassgericht mit.

Was kostet der Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich geregelt. Das rechnen wir in einem eigenen Ratgeber mit Beispielen durch:

Wer hilft im Einzelfall?

Wir empfehlen niemanden vor. Je nach Frage sind das die passenden Stellen, gleichrangig nebeneinander:

  • Rechtsantragstelle des Nachlassgerichts (Amtsgericht): nimmt Anträge und Erklärungen rund um den Nachlass kostenlos auf.
  • Notarin oder Notar: Erbnachweis, Testamentseröffnung, Beglaubigungen.
  • Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht: wenn es strittig oder kompliziert wird.
  • Deutsche Rentenversicherung und registrierte Rentenberater: verbindliche Auskunft zu Renten.
  • Finanzamt: Fragen zur Erbschaftsteuer.
  • Verbraucherzentrale: unabhängige Orientierung, teils gegen Gebühr.
  • Trauergruppen und Hospizvereine: wenn es um den Menschen geht und nicht um Papier.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Erbschein?

Beim Nachlassgericht (in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person) oder bei einer Notarin oder einem Notar. Beide Wege führen zum selben Erbschein.

Brauche ich für den Erbschein einen Anwalt?

Nein, für den Antrag selbst ist keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Sie können ihn beim Nachlassgericht oder beim Notar stellen. Bei komplizierten oder strittigen Fällen kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht sinnvoll sein. Ob das in Ihrem Fall nötig ist, entscheiden Sie.

Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Eine förmliche Erklärung, mit der Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben zur Erbfolge versichern (§ 352 Abs. 3 FamFG). Sie geben sie beim Nachlassgericht oder Notar ab. Dafür fällt eine eigene Gebühr an.

Kann ich den Erbschein umgehen?

Manchmal. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, darf eine Bank laut BGH nicht pauschal einen Erbschein verlangen. Ob Ihre Bank oder Ihr Grundbuchamt darauf verzichtet, entscheidet die jeweilige Stelle.

Quellen und Vertrauen

Dieser Ratgeber beruht auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Informationen folgender Stellen: BGB, FamFG, GNotKG (gesetze-im-internet.de); BGH XI ZR 401/12; Justizportale der Länder.

Fachlich geprüft von der Fachredaktion Trauerfallklartext · Stand: Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung und ersetzt sie nicht. Er sagt Ihnen, was zu tun ist, wo und bis wann, nicht, ob sich etwas in Ihrem Fall lohnt oder wie es ausgeht. Für die verbindliche Auskunft in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stelle (Nachlassgericht, Notar, Finanzamt, Rentenversicherung) oder an eine passende Beratung.