Was kostet ein Erbschein?
Ein Erbschein kostet keine feste Summe. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses, dem sogenannten Geschäftswert. Je höher der Nachlasswert, desto höher die Gebühr. Geregelt ist das im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), und deshalb ist die Gebühr bei Gericht und Notar gleich.
Für einen Erbschein fallen dabei in der Regel zwei Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung. Als grobe Größenordnung: Bei einem Nachlasswert von rund 50.000 Euro liegen die Kosten zusammen bei etwa 330 Euro.
Diese Seite erklärt, wie sich diese Gebühren zusammensetzen, was das Nachlassgericht dabei macht und wann es eine günstigere Alternative gibt.
Wie berechnet sich die Gebühr?
Grundlage ist der Geschäftswert, im Kern der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes (das Vermögen abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten). Aus diesem Wert ergibt sich nach einer Tabelle im GNotKG eine sogenannte 1,0-Gebühr.
Für den Erbschein fallen üblicherweise zwei solcher Gebühren an:
- eine 1,0-Gebühr für die Erteilung des Erbscheins,
- eine 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung.
In Summe ist das also ungefähr das Doppelte einer einzelnen 1,0-Gebühr. Dazu können noch Auslagen und, beim Notar, die Umsatzsteuer kommen.
Zur groben Orientierung eine Größenordnung nach Nachlasswert:
| Nachlasswert (Geschäftswert) | 1,0-Gebühr (GNotKG Tabelle B) | Erbschein-Kosten (Erteilung + eidesstattliche Versicherung) |
|---|---|---|
| 25.000 € | 115 € | ca. 230 € |
| 50.000 € | 165 € | ca. 330 € |
| 100.000 € | 273 € | ca. 546 € |
| 250.000 € | 535 € | ca. 1.070 € |
| 500.000 € | 935 € | ca. 1.870 € |
Alle Werte sind Gebühren des Nachlassgerichts nach GNotKG, Anlage 2 (Tabelle B), ohne Umsatzsteuer, da Gerichtsgebühren nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Läuft der Antrag über einen Notar, kommt auf den Notar-Anteil (Antrag und eidesstattliche Versicherung) zusätzlich die Umsatzsteuer sowie eine kleine Auslagenpauschale. Tabelle B ist eine Stufentabelle, deshalb bleibt die „ca."-Rahmung richtig: Der Wert gilt für die jeweilige Wertstufe um die genannte Zahl. Stand: Juli 2026.
Was macht das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, also dort, wo sie tatsächlich zuletzt gelebt hat. Es kümmert sich um mehrere Dinge:
- Es eröffnet Testamente, die abgeliefert wurden, und benachrichtigt die Beteiligten.
- Es erteilt den Erbschein und nimmt die eidesstattliche Versicherung ab.
- Es verwahrt in bestimmten Fällen Nachlassunterlagen.
- Bei ihm können Sie eine Erbschaft ausschlagen (persönlich oder öffentlich beglaubigt).
Gibt es eine günstigere Alternative?
Manchmal ja. Liegt ein notarielles Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Gerichts vor, kann dieses als Erbnachweis genügen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12) darf eine Bank nicht durch ihre AGB pauschal einen Erbschein verlangen, wenn sich die Erbfolge aus einem solchen notariellen Testament ergibt. Ob Ihre Bank oder eine andere Stelle darauf verzichtet, entscheidet sie im Einzelfall.
In diesem Fall sparen Sie die Erbschein-Gebühr, weil das Testament bereits notariell errichtet wurde. Ob das für Ihren Nachlass zutrifft, klären das Nachlassgericht, die betroffene Bank oder eine Rechtsberatung.
Wer zahlt die Erbschein-Kosten?
Die Kosten trägt zunächst, wer den Erbschein beantragt. Ob und wie sich mehrere Erben diese Kosten im Innenverhältnis untereinander erstatten, ist rechtlich nicht einheitlich geklärt und hängt vom Einzelfall ab. Eine schriftliche Absprache vor der Antragstellung kann spätere Unklarheiten vermeiden.
Wer hilft im Einzelfall?
Wir empfehlen niemanden vor. Je nach Frage sind das die passenden Stellen, gleichrangig nebeneinander:
- Rechtsantragstelle des Nachlassgerichts (Amtsgericht): nimmt Anträge und Erklärungen rund um den Nachlass kostenlos auf.
- Notarin oder Notar: Erbnachweis, Testamentseröffnung, Beglaubigungen.
- Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht: wenn es strittig oder kompliziert wird.
- Deutsche Rentenversicherung und registrierte Rentenberater: verbindliche Auskunft zu Renten.
- Finanzamt: Fragen zur Erbschaftsteuer.
- Verbraucherzentrale: unabhängige Orientierung, teils gegen Gebühr.
- Trauergruppen und Hospizvereine: wenn es um den Menschen geht und nicht um Papier.
Häufige Fragen
Was kostet ein Erbschein bei 50.000 Euro Nachlass?
Bei einem Nachlasswert von rund 50.000 Euro liegen die beiden Gebühren (Erteilung und eidesstattliche Versicherung) zusammen bei ungefähr 330 Euro. Die genaue Höhe hängt vom festgestellten Nachlasswert ab. Verbindlich rechnet das Nachlassgericht oder der Notar ab (GNotKG, Stand Juli 2026, ohne Gewähr).
Ist der Erbschein beim Notar teurer als beim Gericht?
Die Gebühren richten sich in beiden Fällen nach dem GNotKG und sind daher grundsätzlich gleich. Beim Notar kann Umsatzsteuer hinzukommen.
Kann ich die Kosten sparen?
Möglicherweise, wenn ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vorliegt und die betroffene Stelle darauf einen Erbschein nicht verlangt. Ob das in Ihrem Fall geht, entscheidet die jeweilige Stelle.
Was ist der Geschäftswert?
Vereinfacht der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt, also das Vermögen abzüglich der Schulden. Aus ihm ergibt sich die Gebühr nach der GNotKG-Tabelle.
Quellen und Vertrauen
Dieser Ratgeber beruht auf den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Informationen folgender Stellen: GNotKG (gesetze-im-internet.de), Justizportale der Länder, BGH XI ZR 401/12.
Fachlich geprüft von der Fachredaktion Trauerfallklartext · Stand: Juli 2026.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren allgemein und verständlich. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung und ersetzt sie nicht. Er sagt Ihnen, was zu tun ist, wo und bis wann, nicht, ob sich etwas in Ihrem Fall lohnt oder wie es ausgeht. Für die verbindliche Auskunft in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stelle (Nachlassgericht, Notar, Finanzamt, Rentenversicherung) oder an eine passende Beratung.